Muster Brief zum Pensionskonto
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Das neue Das neue PensionskontoPensionskonto
Sehr geehrte/r Herr/Frau!
Die österreichische Pensionsversicherung führt für alle Versicherten, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind, ein Pensionskonto. Damit wird die Pensionsberechnung verständlich und transparent.
Die Die KontoerstgutschriftKontoerstgutschrift stellt Ihr bisheriges Pensionsguthaben dar. Dabei sind alle von Ihnen bis 31. Dezember 2013 erworbenen und von uns registrierten Versicherungszeiten berücksichtigt.
Zum 1. Jänner 2014 wurde auf Ihr Pensionskonto Ihre Kontoerstgutschrift verbucht. Der folgende Betrag ist ein Bruttowert. Krankenversicherungsbeiträge und Steuern sind davon noch nicht abgezogen.
Was Kontoerstgutschrift und Pensionskonto bringen
Die Kontoerstgutschrift zum 1. Jänner 2014 ist das „Startkapital“ in Ihrem Pensionskonto. Für jedes Jahr ab 2014 wird in Ihrem Pensionskonto eine Wie Ihr Einkommen Ihre Pension erhöhtGutschrift in der Höhe von 1,78 % Ihrer Beitragsgrundlagen aufgrund Ihrer Erwerbstätigkeit (z.B. Ihres Bruttolohnes) verbucht. Auch für die Gutschriften ohne Erwerbseinkommenanderen Versicherungszeiten (z.B. Kindererziehung, Bezug von Arbeitslosengeld usw.) erwerben Sie zusätzliche Gutschriften.
Voraussetzung für den Bezug einer Alterspension ist das Erreichen der Mindestversicherungszeit* und des Regelpensionsalters*.
Bei einer Krankheitsbedingt früher in Pensionkrankheitsbedingten Pension gelten andere Bestimmungen. Bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter vermindern Zu- oder AbschlägeAbschläge Ihre Pensionshöhe.
*Informationen zu Regelpensionsalter und Mindestversicherungszeit finden Sie in der Informationsbroschüre auf Seite 3 und 4.Bitte beachten Sie!
In der Beilage zu diesem Schreiben finden Sie eine Aufstellung Ihrer Österreichische Versicherungszeitenösterreichischen Versicherungszeiten, die wir für die Erstgutschrift berücksichtigt haben. Bitte prüfen Sie diese Aufstellung genau und wenden Sie sich direkt an uns, wenn Ihnen auffällt, dass Versicherungslücken schließenösterreichische Zeiten fehlen!
Informationen zur Kontoerstgutschrift und zum Pensionskonto finden Sie in der Informationsbroschüre.
Diese Mitteilung ist kein Bescheid. Wenn Sie einen Bescheid über Ihre Kontoerstgutschrift wünschen, der zur Erhebung eines Widerspruchs berechtigt, schreiben Sie uns das bitte unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer an folgende Adresse:
Pensionsversicherungsanstalt
Landesstelle Wien
Friedrich-Hillegeist-Straße 1
1021 Wien
Wo erhalten Sie weitere Auskünfte?
Alle Informationen zum Pensionskonto finden Sie im Internet unter der Adresse: www.neuespensionskonto.at
Kontoerstgutschrift überprüfenIhr Pensionskonto und Ihre persönlichen Berechnungsergebnisse können Sie online unter www.pension.gv.at mit Handysignatur oder Bürgerkarte einsehen. Sollten Sie über keine Handysignatur verfügen, kann diese von Ihrem Pensionsversicherungsträger eingerichtet werden. Sie können auch über FinanzOnline in Ihr Pensionskonto einsteigen. Wenn Sie diesen Service im Internet nicht nutzen wollen, können Sie bei Ihrem Pensionsversicherungsträger die Zusendung Ihrer persönlichen Berechnungsergebnisse und Ihres Kontoauszugs anfordern.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unter der Telefonnummer 05 03 03 – XXXX zur Verfügung.
IHRE PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Beilagen:
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